Bonner Querschnitte 04/2008 Ausgabe 56
Zurückâ??Die Schariaâ??
Interview mit Christine Schirrmacher aus Anlass des Erscheinens ihres neuesten Buches in der Reihe âHänssler kurz und bündigâ
(Bonn, 08.02.2008) BQ: âDie Schariaâ âkurz und bündigâ in 2 Stunden! Können Sie uns auch in 2 Sätzen sagen, was die Scharia ist?
Christine Schirrmacher: Unter der Scharia versteht man die mit dem Islam begründeten Regeln für die Religion (Gebet, Fasten, Feste, Wallfahrt, Almosen), für Ehe und Familie (Ehe- und Erbrecht), für das Strafrecht und den öffentlichen Raum, also die Politik. Die Grundlagen der Scharia finden sich im Koran, in der islamischen Ãberlieferung (den Berichten über Muhammad und seine Gefährten) und in den Auslegungen von Theologen und Juristen der ersten islamischen Jahrhunderte â sie sind aber nie in einem einzigen Buch gesammelt worden. Die Scharia muss deshalb immer wieder interpretiert werden, das macht sie flexibel. Ihre Entstehung im 7.-10. Jahrhundert und ihre Unantastbarkeit als göttliches Gesetz macht eine grundsätzliche Kritik jedoch sehr schwer.
BQ: In welchen Ländern spielt die Scharia denn eine groÃe Rolle?
CS: Vor allem dort, wo sich einzelne Länder allein auf die Scharia als Gesetzesgrundlage berufen, wie z. B. Pakistan, Jemen, Iran, Sudan. Das bedeutet nicht, dass sie dort auch ganz umgesetzt würde â das ist höchstens zu Teilen der Fall. Aber sie prägt dort und zu Teilen auch in anderen Ländern das Rechtsdenken der Bevölkerung.
Auch alle anderen islamisch geprägten Länder berufen sich auf die Scharia als eine ihrer Gesetzesgrundlagen; eine Ausnahme ist lediglich die Türkei, wo Kemal Atatürk im Zuge der Gründung der türkischen Republik 1923/1924 die Scharia offiziell abschaffte.
BQ: Ein religiöses Gesetz? Was hat das denn mit Politik zu tun?
CS: Religion und Gesetz sind im Islam eng miteinander verzahnt. Dies war schon bei Muhammad der Fall, der zugleich religiöser Führer und Gesetzgeber, aber auch Heerführer seiner ersten Gemeinde war. Die Erb-, Ehe- und Strafgesetze, die er erlieÃ, begründete er mit der Religion des Islam, also göttlichen Vorschriften. Auch wenn diese Gesetze später von Juristen und Theologen unterschiedlich interpretiert wurden, bleibt doch die eigentliche Begründung der Scharia eine religiöse. Weil es sich nach muslimischer Ãberzeugung um das Gesetz Allahs handelt, darf es nie offiziell hinterfragt, geändert oder kritisiert werden.
BQ: Warum sollte sich ein Deutscher mit der Scharia beschäftigen. Ist das nicht ein fernes Problem?
CS: Schon lange nicht mehr. Zum einen prägt auch hier die Scharia das Rechtsdenken vieler Muslime, ist ihr ideeller Bezugspunkt für ein Leben in einer erstrebenswerten âgerechtenâ Gesellschaft, die nach göttlichen MaÃstäben organisiert wäre anstatt nach den weltlichen, von Menschen erdachten Richtlinien der Demokratie.
Auch hierzulande propagieren manche muslimischen Gruppen, dass die Scharia das einzige gerechte System auf Erden ist und allen Menschen Frieden bringen würde, wäre sie nur erst überall eingeführt. Die Scharia steht jedoch mit ihrem rigiden Strafrecht (Amputation, Auspeitschung, Steinigung, Wiedervergeltung) den Menschen- und Freiheitsrechten der UN-Menschenrechtserklärung und damit den Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegen. Ebenso ist die in der Scharia verankerte rechtliche Benachteiligung der Frau im Erb- und Eherecht und die Verurteilung des vom Islam âAbgefallenenâ zum Tode noch nicht einmal als rein theoretischer Anspruch akzeptabel, auch wenn es in islamischen Ländern kaum je Gerichtsprozesse wegen Apostasie gibt (dafür kommen aber Konvertiten manchmal durch Selbstjustiz der Familie oder Gesellschaft um). In Deutschland wurde in der Vergangenheit bei einzelnen Prozessen ein nicht-europäisches Rechtsempfinden aufgrund des kulturellen Hintergrundes eines Täters aus einem nahöstlichen Kulturkreis (z. B. im Falle von Ehrenmord oder ehelicher Misshandlung) als mildernder Umstand gewertet â m. E. ein nicht zu rechtfertigendes Zugeständnis an Scharianormen in Deutschland, wo Recht und Gesetz gleichermaÃen für alle Menschen gelten muss.
Christine Schirrmacher. Die Scharia â Recht und Gesetz im Islam. Hänssler-Verlag. 2007. Pb. 96 S. 6,95 â¬
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