Bonner Querschnitte 4/2006 Ausgabe 19

Zurück

Schwangerschaftsabbruch ist kein Menschenrecht

AKREF beobachtet die Diskussionen über Abtreibung bei amnesty international mit Sorge

(Bonn, 23. März 2006)  Der Arbeitskreis für Religionsfreiheit und Menschenrechte der Deutschen Evangelischen Allianz (AKREF) reagiert besorgt auf aktuelle Beratungen über einen Kurswechsel in der Abtreibungsfrage bei amnesty international (ai).

Bisher nahm ai in der Diskussion über Schwangerschaftsabbrüche eine neutrale Position ein und stellte sich in seinen Richtlinien dazu, dass internationale Menschenrechtserklärungen kein Recht auf Abtreibung vorsehen. Bei einem Treffen des „International Council Meeting“ (ICM) von ai im August des vergangenen Jahres, an dem 50 Ländervertretungen teilnahmen, wurde nun darüber beraten, diese neutrale Stellung aufzugeben und die Rechte von Frauen zu stärken. Plädiert wurde u. a. dafür, Frauen in Fällen von Vergewaltigung und Inzest ein Recht auf Abtreibung zuzusprechen. Debattiert wurde auch darüber, Frauen in Zukunft das allgemeine Menschenrecht einzuräumen, unerwünschte Schwangerschaften sicher abzubrechen.

Der Diskurs wird derzeit in den Ländervertretungen fortgesetzt. In Deutschland soll auf der Jahresversammlung von ai im Juni 2006 in Berlin weiter über die Liberalisierung in der Abtreibungspolitik diskutiert werden.

Der AKREF, der das Engagement von ai gegen die Zwangsabtreibungen in China sehr begrüßt, weist darauf hin, dass ein Recht auf Abtreibung mit dem Menschenrecht auf Leben unvereinbar sei. Ron Kubsch, Mitglied des Arbeitskreises, betont: „Eine Organisation, die sich weltweit gegen Menschenrechtsverletzungen einsetzt, sollte die Rechte Ungeborener nicht beschneiden, sondern schützen“.

Dokumente

BQ0019_01.pdf